Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

  • Formulare
    Ansprechpartner Frau Cankat

    Zimmernummer: 016
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Telefon: 02772 708-255
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: a.cankat@herborn.de

    Frau Nickel

    Zimmernummer: 016
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Telefon: 02772 708-257
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: k.nickel@herborn.de

    Frau Steitz

    Zimmernummer: 016
    Telefon: 02772 708-431
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: j.steitz@herborn.de

    Frau Thiele

    Zimmernummer: 016
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Telefon: 02772 708-254
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: v.thiele@herborn.de

    Frau Otto

    Zimmernummer: 016
    Telefon: 02772 708-443
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: a.otto@herborn.de

    Frau Thielmann

    Telefax: 02772 7089241
    Telefon: 02772 708241
    E-Mail: d.thielmann@herborn.de

    Frau Krimmel

    Zimmernummer: 002
    Telefon: 02772 708-272
    Telefax: 02772 708-9272
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: a.krimmel@herborn.de

    Frau Otto

    Telefax: 02772 7089275
    Telefon: 02772 708275
    E-Mail: h.otto@herborn.de

    Kontakt Fachdienst - Bürgerbüro und Standesamt

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefax: 02772 708-9400
    Telefon: 02772 708-331
    Telefon: 331

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: buergerbuero@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag & Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag:
    13:00 - 16:00 Uhr
    16:00 - 18:00 Uhr (Terminsprechstunde) 

    Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.

    Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger möglich sind.

    Detailansicht »

    Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

    Die Auskunft umfasst im Wesentlichen:

    • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
    • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
    • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
      • der Speicherung sowie
      • der regelmäßigen Datenübermittlungen.

    Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft sowohl über

    • die Arten der übermittelten Daten

    als auch ihre Empfänger erhalten sowie im Übrigen die in Art. 15 Abs. 1 Buchstaben a – h der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) genannten Informationen.

    Sie können eine Melderegisterauskunft zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten.

    Gebühren

    Gemäß Art. 15 Abs. 3 EU DS-GVO stellt der Verantwortliche, hier: die Meldebehörde eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann sie ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

    Ansprechpunkt

    Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Fristen

    Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. 

    zuständige Stelle

    Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Voraussetzungen

    • Registrierung bei der Meldebehörde des Wohnortes.

    erforderliche Unterlagen

    Identitätsnachweis

    Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

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