Menschen mit wesentlicher Behinderung im Begleiteten Wohnen in Familien

  • Kontakt Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden I

    Frankfurter Str. 44
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefax: +49 611 156-349
    Telefon: +49 611 156-0

    E-Mail: info@lwv-hessen.de

    Öffnungszeiten Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
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    Kontakt Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit seel. Behinderungen und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, Regionalverwaltung Wiesbaden III

    Frankfurter Str. 44
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 156-0
    Telefax: +49 611 156-349

    E-Mail: info@lwv-hessen.de

    Öffnungszeiten Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
    Ansprechpartner Mitarbeiter*in

    Telefax: 0611 156-331
    Telefon: 0611 156-252
    E-Mail: michael.wistof@lwv-hessen.de

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    Das Begleitete Wohnen bietet Erwachsenen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, in einer Gastfamilie zu leben, die durch einen professionellen Fachdienst in der erforderlichen Intensität unterstützt wird. Durch diese Form der Betreuung wird ein stationärer Aufenthalt in einem Wohnheim für behinderte Menschen vermieden.

    Ansprechpunkt

    Landeswohlfahrtsverband Hessen

    • Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung,
    • Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen,

       

    Fristen

    Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Anspruchs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

    Handlungsgrundlage(n)

    Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch und den §§ 53 - 60 SGB XII

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Form des Wohnens ist nur möglich, wenn ein qualifizierter Fachdienst zur Verfügung steht, der eine geeignete Familie gewinnt und die Betreuung des Menschen mit Behinderung in der Familie kontinuierlich begleitet. Um die geeigneten Leistungen auszuwählen und den erforderlichen Umfang der Unterstützung festzustellen, findet eine Beratung möglichst unter Teilnahme des Menschen mit Behinderung in der Hilfeplankonferenz der Region statt.

    Die "Richtlinien des Landeswohlfahrtsverbandes für das Begleitete Wohnen von behinderten Menschen in Familien" werden auf Anfrage vom Landeswohlfahrtsverband versendet.

    Bemerkungen

    Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Begleiteten Wohnen von behinderten Menschen in Familien (BWF)"

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