Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden
| Kontakt | Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Str. 44
Telefon: +49 611 156-0
E-Mail:
info@lwv-hessen.de
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| Öffnungszeiten | Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr. |
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Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden I
| Kontakt | Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden I
Frankfurter Str. 44
Telefax: +49 611 156-349
E-Mail:
info@lwv-hessen.de
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| Öffnungszeiten | Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr. |
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Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit seel. Behinderungen und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, Regionalverwaltung Wiesbaden III
| Kontakt | Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit seel. Behinderungen und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, Regionalverwaltung Wiesbaden III
Frankfurter Str. 44
Telefon: +49 611 156-0
E-Mail:
info@lwv-hessen.de
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| Öffnungszeiten | Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr. |
| Ansprechpartner |
Mitarbeiter*in
Telefax: 0611 156-331
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Das Betreute Wohnen nehmen Menschen mit einer wesentlichen Behinderung in Anspruch, die mit einer auf ihren individuellen Bedarf zugeschnittenen Betreuung in einer eigenen Wohnung ein weitgehend selbstbestimmtes Leben, z. B. allein, mit Partner oder Freunden führen können. Betreutes Wohnen bedeutet, dass Fachleute helfen, den Alltag zu organisieren und zu strukturieren.
Ansprechpunkt
Landeswohlfahrtsverband Hessen
- Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung,
- Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung
-
Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen,
Fristen
Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.
erforderliche Unterlagen
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Eine Anleitung zum Ausfüllen finden Sie unter www.lwv-hessen.de dem Landeswohlfahrtsverband Hessen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.
Handlungsgrundlage(n)
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch und den §§ 53-60 XII
Hinweise (Besonderheiten)
Die Unterstützung wird durch einen qualifizierten Leistungsanbieter erbracht. Um die geeigneten Leistungen auszuwählen und den erforderlichen Umfang der Unterstützung festzustellen, findet eine Beratung möglichst unter Teilnahme des Menschen mit Behinderung in der Hilfeplankonferenz der Region statt.
Bemerkungen
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Betreutes Wohnen".