Menschen mit wesentlicher Behinderung in einem Wohnheim

  • Kontakt Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden I

    Frankfurter Str. 44
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefax: +49 611 156-349
    Telefon: +49 611 156-0

    E-Mail: info@lwv-hessen.de

    Öffnungszeiten Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
    Detailansicht »
    Kontakt Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit seel. Behinderungen und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, Regionalverwaltung Wiesbaden III

    Frankfurter Str. 44
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 156-0
    Telefax: +49 611 156-349

    E-Mail: info@lwv-hessen.de

    Öffnungszeiten Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
    Ansprechpartner Mitarbeiter*in

    Telefax: 0611 156-331
    Telefon: 0611 156-252
    E-Mail: michael.wistof@lwv-hessen.de

    Detailansicht »

    Menschen mit wesentlicher Behinderung, die auch mit professioneller Unterstützung und ergänzenden Hilfen nicht in einer eigenen Wohnung leben können, erhalten in einem Wohnheim bedarfsgerechte Hilfen und Unterstützungsleistungen.

    Ansprechpunkt

    Landeswohlfahrtsverband Hessen

    • Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung,
    • Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung,
    • Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen,
       

    Fristen

    Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

    Handlungsgrundlage(n)

    Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53-60 SGB XII

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Unterstützung wird durch einen qualifizierten Leistungsanbieter erbracht. Um die geeigneten Leistungen auszuwählen und den erforderlichen Umfang der Unterstützung festzustellen, findet eine Beratung möglichst unter Teilnahme des Menschen mit Behinderung in der Hilfeplankonferenz der Region statt.

    Bemerkungen

    Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.lwv-hessen.de

    zurück zur Übersicht