Menschen mit wesentlicher Behinderung in einer Werkstatt (WfbM)

  • Kontakt Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden

    Frankfurter Str. 44
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 156-0
    Telefax: +49 611 156-349

    E-Mail: info@lwv-hessen.de

    Öffnungszeiten Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
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    Kontakt Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden I

    Frankfurter Str. 44
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefax: +49 611 156-349
    Telefon: +49 611 156-0

    E-Mail: info@lwv-hessen.de

    Öffnungszeiten Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
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    Eine Werkstatt für behinderte Menschen unterbreitet Arbeits- und Betreuungsangebote für Menschen, die behinderungsbedingt nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können.
    Ziel ist es, durch eine entsprechende Förderung wenn möglich, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen.

    Ansprechpunkt

    Landeswohlfahrtsverband Hessen

    • Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung,
    • Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung,
    • Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen,
       

    Fristen

    Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag mit der Anlage T einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

    Handlungsgrundlage(n)

    Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch und den §§ 53-60 SGB XII

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Aufnahme in die Werkstatt und das damit verbundene Eingangsverfahren (Dauer bis zu 3 Monate) und im Berufsbildungsbereich (Dauer bis zu 2 Jahre) ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit oder ein Rentenversicherungsträger/Berufsgenossenschaft zuständig; die Zuständigkeit des LWV Hessen (Arbeitsbereich) setzt erst danach ein.

    Bemerkungen

    Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Werkstätten für behinderte Menschen".

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