MitSprache - Deutsch 4U (Landesprogramm zur Förderung niedrigschwelliger Deutschkurse für Flüchtlinge, Asylbewerber und Geduldete)

  • Kontakt Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

    Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
    64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

    Telefon: +49 6151 12-5168

    Webseite: Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
    Webseite: Organigramm des Regierungspräsidiums Darmstadt
    E-Mail: umverteilung.asyl@rpda.hessen.de
    E-Mail: foerderwesenII25@rpda.hessen.de
    E-Mail: umsatzsteuerbefreiung.soziales@rpda.hessen.de
    E-Mail: fluechtlingsangelegenheiten@rpda.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

    Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

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    Das Programm richtet sich vorrangig an erwachsene Flüchtlinge und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist und steht auch Geduldeten offen. So kann der Integrationsprozess bereits vor der endgültigen Asylentscheidung beginnen und die Flüchtlinge bekommen frühzeitig Perspektiven für ihr Leben in Hessen aufgezeigt.

    Wichtiger Bestandteil der Kurse ist, neben der Sprachvermittlung, die Weitergabe grundlegender Informationen zur Alltagsbewältigung sowie zu gesellschaftlichen Werten und Strukturen. In den Kursen lernen die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht nur die deutsche Sprache, sondern auch deren Gebrauch in Alltagssituationen.

    Die "Deutsch 4U"-Kurse haben in der Regel einen Umfang von 300 Unterrichtsstunden und können kompetenzorientiert ab dem Sprachniveau A1 oder zur Alphabetisierung angeboten werden.

    Die Kurse werden mit 40 Euro pro Unterrichtsstunde (maximal 12.000 Euro pro Kurs) gefördert.

    Verfahrensablauf

    Um Fördergelder erhalten zu können, müssen Anträge gestellt werden. Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte. Diese können erhaltene Mittel an öffentliche, kirchliche und freie Träger weiterbewilligen.

    Gebühren

    Keine.

    Ansprechpunkt

    Die Förderanträge sind per Post zu richten an:


    Regierungspräsidium Darmstadt
    Dezernat II 25 - Soziales, Integration und Flüchtlinge
    Wilhelminenstr. 1-3
    64283 Darmstadt


    Interessierte gemeinnützige Träger können sich an den jeweiligen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt oder Sonderstatusstadt wenden. Da nur diese direkt Anträge beim Regierungspräsidium stellen können.

    Fristen

    Förderanträge sind rechtzeitig vor Maßnahmebeginn beim Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt, vorzulegen.

    Im Falle öffentlicher, kirchlicher oder freier Träger sind die Anträge rechtzeitig vor Maßnahmebeginn beim jeweiligen Landkreis bzw. bei der jeweiligen kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt einzureichen.

    Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können der Förderrichtlinie entnommen werden.

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformular, Kurskonzeption, Kosten- und Finanzierungsplan, Teilnehmerliste.

    Rechtsbehelf

    Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Zuwendungen erfolgen im Rahmen der jährlich verfügbaren Fördermittel.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Privatpersonen können keine Anträge stellen.

    Bemerkungen

    Weitere Informationen zu "MitSprache - Deutsch 4U" und auch zu Publikationen finden Sie auf

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