Fachbereich - Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
| Kontakt | Fachbereich - Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Hauptstraße 39
Telefon: 02772 708-0
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Herr Schneider
Zimmernummer: 112 |
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Hochbau
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Frau Georg
Zimmernummer: 110
Zimmernummer: 115
Zimmernummer: 115
Zimmernummer: 109
Zimmernummer: 107
Zimmernummer: 114
Zimmernummer: 112 |
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Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.
Ansprechpunkt
Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
- Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
- Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
- Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
- Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
- Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)