Öffentliche Vergabe: An Beschränkter Ausschreibung oder Nichtoffenem Verfahren teilnehmen

  • Kontakt Fachbereich - Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Herr Schneider

    Zimmernummer: 112
    Telefon: 02772 708-511
    E-Mail: h.schneider@herborn.de

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    Kontakt Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice

    Hauptstraße 39
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    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

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    E-Mail: info@herborn.de

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    Stadtverwaltung

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    08:00 bis 12:00 Uhr

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    08:00 bis 12:00 Uhr und
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    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Wichterle

    Telefon: +49 2772 708-208
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: c.wichterle@herborn.de

    Herr Klingelhöfer

    Telefon: 02772 708-245
    Telefax: 02772 708-9245
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: m.klingelhoefer@herborn.de

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    Kontakt Fachdienst Bauverwaltung

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

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    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

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    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Gräb

    Zimmernummer: 103
    Telefon: 02772 708-261
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: a.graeb@herborn.de

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    Kontakt Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. - Hessische Ausschreibungsdatenbank HAD

    Bierstadter Str. 9
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefax: +49 611 974588-20
    Telefon: +49 611 974588-0

    Webseite: Hessische Ausschreibungsdatenbank
    E-Mail: info@absthessen.de

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    Bei der Beschränkten Ausschreibung (national) fordert der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) bestimmte Unternehmen auf, ein Angebot abzugeben. Wird der EU-Schwellenwert (bei Liefer- und Dienstleistungen 216.000 Euro, bei Bauleistungen 5.404.000 Euro) überschritten, ist ein Nichtoffenes Verfahren EU-weit durchzuführen, welches im Gegensatz zur Beschränkten Ausschreibung zwingend einen Teilnahmewettbewerb vorsieht. Alle interessierten Unternehmen können in diesem EU-Verfahren Teilnahmeanträge stellen. Die Vergabestelle wählt unter Beachtung der allgemeinen Vergabegrundsätze die geeigneten Unternehmen aus. Sie fordert diese auf, ein Angebot abzugeben.

    Hinweis:
    EU-Ausschreibungen müssen zusätzlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.

    Bei der Beschränkten Ausschreibung können Auftragsberatungsstellen dem öffentlichen Auftraggeber bei der Auswahl der anzuschreibenden Unternehmen helfen.

    Sie erfahren in den Ausschreibungsunterlagen, welche Fristen Sie für die Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote einhalten müssen.
     

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) über Teilnahmewettbewerbe. Wenn Sie teilnehmen möchten, stellen Sie bei der Vergabestelle einen Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb.

    Die Vergabestelle wertet die Anträge aus. Wenn die Vergabestelle Sie ausgewählt hat, fordert sie Sie auf, ein Angebot abzugeben. Sie übermittelt Ihnen dazu die Ausschreibungsunterlagen.

    Bei der Angebotserstellung müssen Sie verschiedene formelle und inhaltliche Anforderungen beachten, zum Beispiel:

    • die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebots,
    • die fristgerechte Einhaltung des Abgabetermins,
    • die vollständige Eintragung der geforderten Preise,
    • die vom Auftraggeber lückenlos geforderten Erklärungen und Nachweise.

    Achtung: Sie dürfen die Vertragsunterlagen nicht ändern!

    Sie erfahren in den Ausschreibungsunterlagen, ob Sie die Unterlagen elektronisch übermitteln können oder müssen. In diesem Fall müssen Sie die Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und die Daten verschlüsselt übermitteln.

    Die Vergabestelle öffnet die Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist. Sie prüft ordnungsgemäß und fristgerecht eingegangene Angebote nach folgenden Kriterien:

    • Vollständigkeit,
    • fachliche Richtigkeit und
    • rechnerische Richtigkeit.

    Den Zuschlag erhalten Sie, abgesehen von wenigen Ausnahmen, schriftlich. Der Zuschlag gilt gleichzeitig als Vertragsabschluss. Die Vergabestelle informiert Sie auch, wenn sie den Zuschlag nicht erhalten.
     

    Gebühren

    Keine

    Ansprechpunkt

    In Hessen besteht die Möglichkeit, sich bei der Auftragsberatungsstelle präqualifizieren zu lassen. Die Teilnehmerwettbewerbe werden alle in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) veröffentlicht.
     

    Fristen

    Sie erfahren in den Ausschreibungsunterlagen, bis wann der Zuschlag erfolgt.

    Voraussetzungen

    Eine Beschränkte Ausschreibung oder ein Nichtoffenes Verfahren ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise in folgenden Fällen:

    • Bei Bauleistungen werden bestimmte Wertgrenzen nicht überschritten (national).
    • Aufgrund besonderer Anforderungen kann nur ein bestimmter Unternehmerkreis die Leistung erbringen.
    • Eine Öffentliche Ausschreibung würde für die Vergabestelle oder die sich bewerbenden Unternehmen einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen.
    • Eine bereits durchgeführte Öffentliche Ausschreibung hat zu keinem annehmbaren oder wirtschaftlichen Ergebnis geführt.
    • Eine Öffentliche Ausschreibung ist beispielsweise aus Gründen der Dringlichkeit oder der Geheimhaltung unzweckmäßig.
       

    erforderliche Unterlagen

    Sie erfahren in den Ausschreibungsunterlagen, welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie Ihrem Teilnahmeantrag und Angebot beifügen müssen.

    Rechtsbehelf

    Bei EU-weiten Nichtoffenen Verfahren können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt einreichen (kostenpflichtig). Bei der Beschränkten Ausschreibung (unterhalb der EU-Schwellenwerte) können bei Bauleistungen die VOB-Stellen zur Nachprüfung eingeschaltet werden. Die Anschrift der Vergabekammer und der VOB-Stelle wir in der Bekanntmachung bzw. mit den Vergabeunterlagen mitgeteilt.

    Vergabestelle der Stadt Herborn:

    Fachdienst Allgemeine Verwaltung
    Zimmer 211
    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

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