Öffentliche Vergabe: An Freihändiger Vergabe oder Verhandlungsverfahren teilnehmen

  • Kontakt Fachbereich - Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Herr Schneider

    Zimmernummer: 112
    Telefon: 02772 708-511
    E-Mail: h.schneider@herborn.de

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    Kontakt Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice

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    Telefax: 02772 708-9400

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    Barkasse

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    08:00 bis 12:00 Uhr

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    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Wichterle

    Telefon: +49 2772 708-208
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: c.wichterle@herborn.de

    Herr Klingelhöfer

    Telefon: 02772 708-245
    Telefax: 02772 708-9245
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: m.klingelhoefer@herborn.de

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    Kontakt Fachdienst Bauverwaltung

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

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    Stadtverwaltung

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    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

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    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

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    08:00 bis 12:00 Uhr

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    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Gräb

    Zimmernummer: 103
    Telefon: 02772 708-261
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: a.graeb@herborn.de

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    Kontakt Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.

    Bierstadter Str. 9
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 974588-0
    Telefax: +49 611 974588-20

    Webseite: Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.
    E-Mail: info@absthessen.de

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    Kontakt Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. - Hessische Ausschreibungsdatenbank HAD

    Bierstadter Str. 9
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefax: +49 611 974588-20
    Telefon: +49 611 974588-0

    Webseite: Hessische Ausschreibungsdatenbank
    E-Mail: info@absthessen.de

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    Bei der Freihändigen Vergabe (national) fordert der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) ausgewählte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots auf. Anschließend können sowohl die Leistung als auch die Preise verhandelt werden. Gleiches gilt auch für das Verhandlungsverfahren (EU-weit). Dieses ist durchzuführen, wenn das Auftragsvolumen den Schwellenwert (bei Liefer- und Dienstleistungen über 216.000 Euro, bei Bauleistungen über 5.404.000 Euro) erreicht bzw. überschreitet.

    Hinweise:

    Der Wettbewerb ist eingeschränkt. Die Vergabestelle kann im Vorfeld einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchführen. Beim Verhandlungsverfahren (EU-weit) ist die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs in bestimmten Fällen vorgeschrieben.

    Der öffentliche Teilnahmewettbewerb wird in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) bekannt gemacht.

    EU-Ausschreibungen müssen zusätzlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
     

    Verfahrensablauf

    Die Freihändige Vergabe unterscheidet sich von der Öffentlichen und Beschränkten Ausschreibung (europaweit: Offenes und Nichtoffenes Verfahren). Preis- und Leistungsverhandlungen mit dem bietenden Unternehmen sind zulässig. Es gibt kein förmliches Verfahren.

    Wird kein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, fordert der öffentliche Auftraggeber Sie formlos zur Abgabe eines Angebots auf. Die Vergabestelle darf nur Unternehmen auffordern, die über die erforderliche

    • Fachkunde,
    • Leistungsfähigkeit und
    • Zuverlässigkeit

    verfügen. Sie kann Eignungsnachweise verlangen. Die Unternehmen geben ein erstes Angebot ab. Die Vergabestelle prüft die Angebote und erteilt den Zuschlag oder verhandelt bis ein Angebot zuschlagsreif ist.

    Bei öffentlichen Teilnahmewettbewerben können Sie bei der Vergabestelle einen Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb stellen. Wenn die Vergabestelle Sie auswählt, fordert sie Sie auf, ein Angebot abzugeben. Sie übermittelt Ihnen dazu die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen.

    Bei elektronischer Rücksendung, müssen Sie die Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und die Daten verschlüsselt übermitteln.

    Hinweis:
    Die Vergabestelle muss eine ausreichende Angebotsfrist einräumen.

    Sie erteilt den Zuschlag für gewöhnlich schriftlich. Er ist der Vertragsabschluss. Danach informiert sie nicht berücksichtigte Bieter.

    Gebühren

    Keine.

    Ansprechpunkt

    In Hessen besteht die Möglichkeit, sich bei der Auftragsberatungsstelle präqualifizieren zu lassen (www.absthessen.de).
    Die Teilnehmerwettbewerbe werden alle in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) veröffentlicht.
     

    Fristen

    Die Freihändige Vergabe ist form- und fristfrei. Das Verfahren kann sich über mehrere Verhandlungsrunden ziehen.

    Voraussetzungen

    Die Freihändige Vergabe ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig. Das gleiche gilt für das EU-weite Verhandlungsverfahren. Die Zulässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn

    • eine bestimmte Wertgrenze nicht überschritten wird (zzt. 100.000,00 Euro),
    • nur ein bestimmter Unternehmer die Leistung aufgrund besonderer Anforderungen (z. B. Patentschutz, besondere Erfahrungen oder Geräte) erbringen kann,
    • die Art und der Umfang der Leistung vor der Vergabe nicht eindeutig und erschöpfend festgelegt werden kann,
    • eine Leistung besonders dringlich ist,
    • eine Leistung Geheimhaltungsvorschriften unterworfen ist.
       

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie bei der Abgabe Ihres Angebots benötigen, erfahren Sie bei der Vergabestelle.

    Rechtsbehelf

    Bei EU-weiten Verhandlungsverfahren können die Bieter einen Antrag bei der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt einreichen. Bei der freihändigen Vergabe (unterhalb der Schwellenwerte) können bei Bauleistungen die VOB-Stellen zur Nachprüfung eingeschaltet werden. Die Anschrift der Vergabekammer und der VOB-Stelle wir in der Bekanntmachung bzw. mit den Vergabeunterlagen mitgeteilt.

    Vergabestelle der Stadt Herborn:

    Fachdienst Allgemeine Verwaltung
    Zimmer 211
    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

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