Offene Handelsgesellschaft (OHG) anmelden

  • Kontakt Fachdienst - Öffentliche Ordnung

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Becht

    Zimmernummer: 005
    Telefax: 02772 708-9252
    Telefon: 252
    Telefon: 02772 708-252
    Webseite: Herborn.de
    E-Mail: s.becht@herborn.de

    Formulare
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    Kontakt Hessisches Ministerium der Justiz - Anschriften und Kontaktdaten der Handels- und Genossenschaftsregister in Hessen finden Sie hier

    Luisenstraße 13
    65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 32-0

    Webseite: Handels- und Genossenschaftsregister (Gemeinsames Registerportal der Länder)

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    Kontakt Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Webseite: Orts- und Gerichtsverzeichnis

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    Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Sie besteht aus mindestens 2 Gesellschaftern, eine Begrenzung der Zahl der Gesellschafter nach oben gibt es nicht. Die Gründung der OHG ist nicht von einem bestimmten Mindestkapital abhängig.

    Die OHG besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen unbeschränkt.

    Das Handelsrecht sieht vor, dass eine OHG in das Handelsregister einzutragen ist. Die Anmeldung muss von allen Gesellschaftern bei dem zuständigen Registergericht erfolgen.

    Inhalt der Anmeldung:

    • Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters
    • Firma der Gesellschaft, sowie der Ort, an dem sie ihren Sitz hat und die inländische Geschäftsanschrift
    • Unternehmensgegenstand, sofern er sich nicht aus der Firma ergibt
    • Vertretungsmacht der Gesellschafter

    HINWEIS : Spätere Änderungen müssen erneut angemeldet werden.
     

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister erfolgt durch sämtliche Gesellschafter elektronisch in öffentlich beglaubigter Form. Wenden Sie sich dabei an einen Notar oder eine Notarin.

    Gebühren

    Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.

    Ansprechpunkt

    Für die Anmeldung:

    • Notar oder Notarin

    Für die Eintragung:

    • Das für den Sitz der OHG zuständige Registergericht

    Die Führung des Handelsregisters ist in Hessen auf die Amtsgerichte

    Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Königstein im Taunus, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbade n

    konzentriert. Die Zuständigkeit liegt nicht in jedem Fall bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet.

    erforderliche Unterlagen

    • Anmeldung

    Über die im Einzelfall zur Anmeldung der OHG erforderlichen Unterlagen berät Sie die Notarin oder der Notar.
     

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