Orden und Ehrenzeichen des Landes Hessen

  • Kontakt Fachbereich - Zentrale Dienste

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Lippelt

    Telefax: 02772 708-9210
    Telefon: 02772 708-210
    Webseite: http://www.herborn.de
    E-Mail: k.lippelt@herborn.de

    Herr Lang

    Telefon: 02772 708-203
    Telefax: 02772 708-9203
    Webseite: https://herborn.de
    E-Mail: v.lang@herborn.de

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    Kontakt Lahn-Dill-Kreis - 15.4 Ordnungs- und Gewerberecht

    Karl-Kellner-Ring 51
    35576 Wetzlar
    35529 Wetzlar

    Telefon: 06441 407-2401

    Webseite: www.lahn-dill-kreis.de
    E-Mail: ordnung-gewerbe@lahn-dill-kreis.de
    E-Mail: verkehr-wetzlar@lahn-dill-kreis.de

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

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    Viele Bereiche unserer Gesellschaft leben vom persönlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger. Diese Bereitschaft ist in Hessen besonders ausgeprägt. Etwa 2 Millionen Ehrenamtliche setzen sich auf unterschiedlichste Weise für das Gemeinwohl ein.

    Hessen weiß um die Bedeutung dieses Engagements für ein funktionierendes Gemeinwesen und sagt DANKE. 

    Für vorbildlichen Einsatz werden deshalb Bürgerinnen und Bürger mit der höchsten Form staatlicher Anerkennung ausgezeichnet: den Orden und Ehrenzeichen.

    Einen Überblick über die Staatlichen Orden und Ehrenzeichen des Landes Hessen erhalten Sie auf der Homepage der "Hessischen Staatskanzlei".
     

    Ansprechpunkt

    An die im Internetauftritt der Hessischen Staatskanzlei unter " Orden und Ehrenzeichen"  jeweils aufgeführte Behörde.

    Fristen

    Die Bearbeitungsdauer und auch die Fristen sind (bedingt durch die verschiedenen Auszeichnungen und Preise) ebenfalls sehr unterschiedlich.

    erforderliche Unterlagen

    Die Art der Unterlagen variiert, je nach Auszeichnung. Details ergeben sich ebenfalls aus der oben genannten Aufstellung zu Orden und Ehrenzeichen.

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