Ortsgerichte

  • Kontakt Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Meier

    Zimmernummer: 211
    Telefon: 02772 708214
    Telefax: 02772 7089214
    Webseite: Stadt Herborn
    E-Mail: h.meier@herborn.de

    Frau Sommer

    Zimmernummer: 211
    Telefon: 02772 708-216
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: c.sommer@herborn.de

    Frau Wichterle

    Telefon: +49 2772 708-208
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: c.wichterle@herborn.de

    Herr Klingelhöfer

    Telefon: 02772 708-245
    Telefax: 02772 708-9245
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: m.klingelhoefer@herborn.de

    Formulare
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    Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.

    In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.

    Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.

    Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:

    • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
    • Sicherung von Nachlässen;
    • Aufstellung von Nachlassinventaren;
    • Erteilung von Sterbefallanzeigen;
    • Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
    • Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.

    Gebühren

    Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.

    Ansprechpunkt

    Auskünfte über Anschriften und Dienstzeiten des zuständigen Ortsgerichts erteilen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen oder die Amtsgerichte.

    Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Ortsgericht in Verbindung.

    Das Stadtgebiet Herborn ist in vier Ortsgerichtsbezirke eingeteilt:

    • Ortsgericht Herborn I : zuständig für die Stadtteile Herborn und Burg

    • Ortsgericht Herborn II : zuständig für den Stadtteil Seelbach

    • Ortsgericht Herborn III : zuständig für die Stadteile Amdorf, Schönbach und Uckersdorf

    • Ortsgericht Herborn IV : zuständig für die Stadtteile Guntersdorf, Hirschberg, Hörbach und Merkenbach

    Die Zusammensetzung und die Kontaktdaten zu den jeweiligen Ortsgerichten finden Sie unter der Rubrik "An wen muss ich mich wenden?".

    Hessisches Ortsgerichtsgesetz

    Welche Gebühren anfallen, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Ortsgericht in Verbindung.

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