Personalausweis bei Verlust neu beantragen

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    Öffnungszeiten

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    Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
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    Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr

    * zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.

    Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

    Ansprechpartner Frau Cankat

    Zimmernummer: 016
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Telefon: 02772 708-255
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    E-Mail: a.cankat@herborn.de

    Frau Nickel

    Zimmernummer: 016
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    Frau Steitz

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    Frau Thiele

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    Frau Otto

    Zimmernummer: 016
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    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
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    E-Mail: a.otto@herborn.de

    Frau Haas

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    Formulare
    Detailansicht »

    Sie können den Verlust Ihres Personalausweises melden

    • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
    • der Polizei.

    Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie

    • über 16 Jahre alt sind, in Deutschland gemeldet sind und
    • kein gültiges Passdokument, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.

    Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.

    Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

    Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.

    Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind, kein anderes gültiges Passdokument besitzen und in Deutschland gemeldet sind.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Verlust Ihres Personalausweises melden wollen:

    • Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie persönlich erstatten. Viele Kommunen bieten auch eine digitale Möglichkeit einer Verlustanzeige an.

    Wenn Sie einen neuen Personalausweis nach Verlust beantragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor: 

    • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
      • Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
    • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
    • Sie zahlen die Gebühr
    • Ihre Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments vor Ort abgenommen.
    • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
      • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an die Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.

    Gebühren

    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Gebühr: 13,00 EUR
    Vorkasse: ja
    https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen
    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.

    Gebühr: 30,00 EUR
    Vorkasse: nein
    https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen
    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.

    Gebühr: 6,00 EUR
    Vorkasse: ja
    https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen
    Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Gebühr: 15,00 EUR
    Vorkasse: ja
    https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen
    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn der Antragsteller 16 Jahre oder älter ist.

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Personalausweis verloren und dies entsprechend gemeldet.

    erforderliche Unterlagen

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass 
    • falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.

    Kurzfassung

    • Verlust des Personalausweises muss gemeldet werden bei
      • Polizei oder
      • Personalausweisbehörde, zum Beispiel Bürgeramt
    • Personalausweis muss beantragt werden, wenn
      • antragstellende Person über 16 Jahre alt ist,
      • in Deutschland gemeldet ist und
      • kein gültiges Passdokument besitzt.
    • neuer Personalausweis kann bei Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragt werden
    • wenn Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragt wird, braucht es wichtigen Grund
      • wenn Person vorher mit ausgewähltem Bürgeramt Kontakt aufnimmt, kann sie nachfragen, ob und inwieweit das Bürgeramt Grund anerkennt
    • Wiederauffinden muss ebenfalls der Personalausweisbehörde gemeldet werden
    • sofern kein neuer Personalausweis beantragt wurde, kann ein wiedergefundener gemeldeter Ausweis innerhalb Deutschlands bis Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt benutzt werden
    • Personalausweise verfügen automatisch über Online-Ausweisfunktion, mit der sich bei online angebotenen Dienstleistungen gegenüber Behörden und Unternehmen ausgewiesen werden kann
      • Online-Ausweisfunktion darf nach 16. Geburtstag verwendet werden
    • bei Beantragung: Abdrücke beider Zeigefinger der beantragenden Person werden auf dem Chip des Ausweises gespeichert
    • Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen
    •  EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
    • EUR 22,80 für den ersten Personalausweis für Kinder und Jugendliche
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung bei Wohnsitz außerhalb Herborns
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für bedürftige Bürger 
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