Pflege und Betreuung - Beschwerden und Anregungen einreichen

  • Kontakt Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen

    Südanlage 14 A
    35390 Gießen, Universitätsstadt
    35340 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: 0641 7936-0
    Telefax: 0611 3276-44253

    Webseite: Landesversorgungsamt und Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
    E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:
    Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
    Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

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    Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 62 - Sozial- und Förderangelegenheiten, Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
    35390 Gießen, Universitätsstadt
    35338 Gießen, Universitätsstadt Neuen Bäue 2
    35390 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: +49 641 303-0 (Zentrale)
    Telefax: +49 641 303-2197

    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
    E-Mail: poststelle@rpgi.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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    Wenn Sie als pflegebedürftiger Mensch, als Angehöriger, rechtlicher Betreuer, Bekannter, Nachbar oder Pflegekraft Beschwerden, Kritik, aber auch Anregungen zur Pflege im häuslichen oder stationären Bereich haben, können Sie sich an damit an die Hessische Ämter für Versorgung und Soziales wenden.

    Ihrer Beschwerde wird unverzüglich nachgegangen und Sie werden anschließend über das Ergebnis der Überprüfungen informiert.

    Beschwerden werden auf Wunsch streng vertraulich behandelt.

    Gebühren

    Beschwerden sind grundsätzlich für die/den Anzeigende/n bzw. die/den Beschwerdeführer/in gebühren- bzw. kostenfrei.

    Ansprechpunkt

    Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Versorgung und Soziales.

    Zuständig als obere Aufsichtsbehörde für Betreuung- und Pflegeleistungen in Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen,
     

    erforderliche Unterlagen

    Damit eine Überprüfung von Beschwerden und Anregungen zielführend erfolgen kann, sollten diese möglichst konkret beschrieben werden.

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