Pilotenlizenz für Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen

  • Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

    Bürger können Anträge zur Erstausstellung einer Lizenz für Privatflugzeugführer PPL(A), einer Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Flugzeuge LAPL(A) bzw. Hubschrauber LAPL(H), einer Privatpilotenlizenz Hubschrauber PPL(H), einer Segelflugzeugpilotenlizenz SPL oder einer Ballonpilotenlizenz BPL stellen.
     

    Wenn Sie ein Privatflugzeug fliegen wollen, müssen Sie eine Privatpilotenlizenz beantragen.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag auf Abnahme der praktischen Prüfung wird gestellt. In diesem Formular hat man die Möglichkeit die Erstausstellung der Lizenz bei bestandener Prüfung zu beantragen.
    • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
    • Zur praktischen Prüfung erfolgt eine Zuteilung des Prüfers durch die Behörde.
    • Bei bestandener Prüfung wird die Lizenz direkt ausgestellt.

    Gebühren

    Die anfallenden Kosten können variieren.

    Ansprechpunkt

    Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Regierungspräsidium Kassel.

    Fristen

    zuständige Stelle

    Zuständig sind das Regierungspräsidium Darmstadt und das Regierungspräsidium Kassel.

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    Bestandene theoretische und praktische Luftfahrerprüfung

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis über die bestandene theoretische und praktische Luftfahrerprüfung

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Kurzfassung

    • Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL Erteilung
    • Zuständig: Regierungspräsidium Kassel, Regierungspräsidium Darmstadt
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