Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
| Kontakt | Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
Luisenplatz 2
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Webseite:
Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
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| Öffnungszeiten | Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist. |
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Das Land Hessen unterstützt durch eine Förderung Basisqualifizierungen, Schulungen sowie Weiterbildungsangebote um ehrenamtliche im sozialen Bereich Engagierte in der Wahrnehmung neuer Aufgaben und Herausforderungen zu unterstützen.
Das Land Hessen fördert Qualifizierungsangebote für ehrenamtlich Enga-gierte oder Personen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Anerkennung als Anlaufstelle ist der Nachweis der Fähigkeit einer ordnungsgemäßen Erarbeitung eines Qualifizierungsangebots und der Durchführung von Qualifizierungsangeboten.
erforderliche Unterlagen
Anerkennung einer kommunalen Anlaufstelle auf Basis eines Antrags
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Kurzfassung
- Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtlich Tätige fördern
- Förderung von Basisqualifizierungen, Schulungen sowie Weiterbildungsangebote um ehrenamtliche im sozialen Bereich
- Zuständig: Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat II 25