Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen

  • Kontakt Oberlandesgericht Frankfurt am Main

    Zeil 42
    60313 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 1367-01
    Telefax: +49 69 1367-2976

    Webseite: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
    E-Mail: verwaltung@olg.justiz.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Mo: - Do: 07:30 - 16:30 Uhr
    Freitag: 07:30 - 15:00 Uhr

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    Kontakt Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main

    Zeil 42
    60313 Frankfurt am Main

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    Telefax: +49 69 1367-2976

    Webseite: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
    E-Mail: verwaltung@olg.justiz.hessen.de

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    Freitag: 07:30 - 15:00 Uhr

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    Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register. Darin werden Personen registriert, denen

    • Inkassodienstleistungen,
    • Rentenberatung oder
    • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.

    Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

    • Suche nach Rechtsdienstleistern (z.B. in Ihrer Wohnortnähe)
    • Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
    • Feststellung, welchen Personen, die grundsätzlich ohne Registrierung Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, die Erbringung untersagt ist

    Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.

    Verfahrensablauf

    Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.

    Gebühren

    Keine

    Ansprechpunkt

    das Rechtsdienstleistungsregister unter www.rechtdienstleistungsregister.de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

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