Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung

  • Kontakt Fachdienst - Öffentliche Ordnung

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Becht

    Zimmernummer: 005
    Telefax: 02772 708-9252
    Telefon: 252
    Telefon: 02772 708-252
    Webseite: Herborn.de
    E-Mail: s.becht@herborn.de

    Formulare
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    Weitere Formulare:

    Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

    • Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
    • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
      Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).

    Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
    Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.

    Gebühren

    Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von EUR 333,00 für natürliche Personen und von EUR 388,00  für juristische Personen erhoben

    Ansprechpunkt

    Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

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