Zweiten Reisepass beantragen

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    35745 Herborn

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    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
    Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
    Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr

    * zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.

    Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

    Ansprechpartner Frau Cankat

    Zimmernummer: 016
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Telefon: 02772 708-255
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    E-Mail: a.cankat@herborn.de

    Frau Nickel

    Zimmernummer: 016
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Telefon: 02772 708-257
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    Frau Steitz

    Zimmernummer: 016
    Telefon: 02772 708-431
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
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    E-Mail: j.steitz@herborn.de

    Frau Thiele

    Zimmernummer: 016
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Telefon: 02772 708-254
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    E-Mail: v.thiele@herborn.de

    Frau Otto

    Zimmernummer: 016
    Telefon: 02772 708-443
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: a.otto@herborn.de

    Frau Haas

    Zimmernummer: 016
    Telefon: 02772 708-221
    Telefax: 02772 708-9111 ((Sammelfax))
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    E-Mail: c.haas@herborn.de

    Formulare
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    Weitere Formulare:

    In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Als Ausnahme gilt, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen.

    Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie zum Beispiel

    • in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.
    • für eine Fluggesellschaft oder eine Schifffahrtslinie arbeiten.

    Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Folgende Begründungen sind nicht ausreichend:

    • allgemeiner Wunsch
    • häufige Auslandsreisen
    • die bloße Möglichkeit, dass Sie in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen, zum Beispiel für eine geplante Weltreise

    Wenn Sie bereits im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie berechtigte Gründe bei jeder Neubeantragung erneut nachweisen.

    Wenn Ihr Reisepass bereits vor dem Ablauf der Gültigkeit vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie einen Zweitpass erhalten.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihren zweiten Reisepass persönlich beantragen.

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für Ihre Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
      • Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
      • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der zweite Reisepassantrag in der Regel von allen Elternteilen, die sorgeberechtigt sind, zu stellen.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren zweiten Reisepass abholen können.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Gebühren

    Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den zweiten Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen.

    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Gebühr: 70,00 EUR
    Vorkasse: ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
    Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren.

    Gebühr: 92,00 EUR
    Vorkasse: ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
    Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren

    Gebühr: 37,50 EUR
    Vorkasse: ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
    Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 59,50 EUR
    Vorkasse: ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
    Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 6,00 EUR
    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Gebühr: 15,00 EUR
    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

    Gebühr: 32,00 EUR
    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    zusätzliche Gebühr für einen zweiten Reisepass im Expressverfahren

    Gebühr: 26,00 EUR
    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Gebühr für einen vorläufigen zweiten Reisepass

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Wohnortes, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt.

    Fristen

    zuständige Stelle

    Zuständige Stelle für die Ausstellung eines Zweitpasses ist die Passbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) bzw. das Bürgeramt Ihres Wohnortes.

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
      • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass, weil Sie während der Visumbeantragung zeitlich parallel weitere Reisen in passpflichtige Länder geplant haben und durchführen wollen.
      • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden.
      • Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
        • das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
        • das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
        • Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel:
      • schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers
      • Buchungsbestätigungen
      • Flugtickets
    • gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstandsurkunden.
    • Wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen wollen, benötigt die Vertreterin oder der Vertreter:
      • das eigene Ausweisdokument, also
        • Personalausweis
        • Reisepass oder
        • vorläufige Versionen
      • Vollmacht

    Hinweise (Besonderheiten)

    Expresspass und vorläufiger Reisepass:

    Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den zweiten Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Im Expressverfahren beantragte Pässe liegen in der Regel nach 3 bis 4 Werktagen in der Behörde abholbereit vor.

    Nur wenn Sie den zweiten Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger zweiter Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Kurzfassung

    • in der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen
    • Ausnahme: antragstellende Person hat ein berechtigtes Interesse an einem zweiten Reisepass
    • zum Beispiel:
      • Land verbietet Einreise, weil aus dem Pass hervorgeht, dass zuvor anderes Land besucht wurde
      • bei erwarteten Verzögerungen bei der Visavergabe, wenn zeitlich parallel weitere Reisen in passpflichtige Länder durchgeführt werden sollen
      • Personal von
        • Fluggesellschaften
        • Schifffahrtsunternehmen
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