Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland

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    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
    Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
    Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr

    * zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.

    Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

    Ansprechpartner Frau Cankat

    Zimmernummer: 016
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Telefon: 02772 708-255
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    E-Mail: a.cankat@herborn.de

    Frau Nickel

    Zimmernummer: 016
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Telefon: 02772 708-257
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    Frau Steitz

    Zimmernummer: 016
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    E-Mail: j.steitz@herborn.de

    Frau Thiele

    Zimmernummer: 016
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
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    Frau Otto

    Zimmernummer: 016
    Telefon: 02772 708-443
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: a.otto@herborn.de

    Frau Haas

    Zimmernummer: 016
    Telefon: 02772 708-221
    Telefax: 02772 708-9111 ((Sammelfax))
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    E-Mail: c.haas@herborn.de

    Formulare
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    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heimreise ausstellen lassen.

    Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

    Hinweis: Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heimreisen möchten, müssen Sie Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

    Verfahrensablauf

    Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Ausstellung berechtigt).

    Gebühren

    Für Ausweise, die ausschließlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland berechtigen, wird eine Gebühr von 8,00€ erhoben.

    Ansprechpunkt

    Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland.

    Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

    zuständige Stelle

    Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland.

    Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

    Bearbeitungsdauer

    Ausstellung

    • Reiseausweis: in der Regel innerhalb weniger Stunden
    • vorläufiger Reisepass: mehrere Tage

    Hinweis: Um Ihnen einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes der ausstellenden Behörde die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern.

    Voraussetzungen

    Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen.

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
    • zwei aktuelle biometrietaugliche Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
    • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z. B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeit

    • Reiseausweis: Dauer der Reise, höchstens einen Monat
    • vorläufiger Reisepass: bis zu einem Jahr

    Kurzfassung

    • Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
    • Wenn der Reisepass im Ausland verloren oder gestohlen wurde, müssen zur Heimreise Ersatzreisedokumente ausgestellt werden.
    • Je nachdem, ob direkt nach Deutschland zurückgekehrt werden oder noch in andere Länder gereist werden soll, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
    • Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen muss gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragt werden.
    • Erforderliche Unterlagen:
      • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
      • zwei aktuelle biometrietaugliche Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
      • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z. B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses)
    • Es fallen Gebühren an.
    • Zuständig: Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland. Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.
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