Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- in einer Lebensgemeinschaft oder als sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, wenn für diese Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird (Eine Wohnung – ein Beitrag)
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden oder
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.
Sie können sich vom Rundfunkbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen abmelden.
Verfahrensablauf
- Sie können die Abmeldung online oder postalisch dem Beitragsservice mitteilen.
Gebühren
Abmeldung: gebührenfrei
Ansprechpunkt
ARD ZDF Deutschlandradio – Beitragsservice
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice HR
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt am Main
Tel.: 01806 999 555 55*
*(20 Ct. pro Anruf aus dem deutschen Festnetz sowie aus deutschen Mobilfunknetzen)
Fristen
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
zuständige Stelle
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen
erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
-
Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Entfällt