Rundfunkbeitrag im privaten Bereich abmelden

  • Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

    - in einer Lebensgemeinschaft oder als sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, wenn für diese Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird (Eine Wohnung – ein Beitrag)

    - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden oder

    - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.

    Sie können sich vom Rundfunkbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen abmelden.

    Verfahrensablauf

    • Sie können die Abmeldung online oder postalisch dem Beitragsservice mitteilen.

    Gebühren

    Abmeldung: gebührenfrei

    Ansprechpunkt

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
    50656 Köln

    Service-Telefon zum Beitragskonto:
    Tel.: +49 185 - 9995-0100

    Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
    Tel.: +49 185 - 9995-0888*
    Fax: +49 185 - 9995-0105*

    Service-Telefonzeiten:
    Mo: 7:00 - 19:00 Uhr
    Di:  7:00 - 19:00 Uhr
    Mi:  7:00 - 19:00 Uhr
    Do: 7:00 - 19:00 Uhr
    Fr:  7:00 - 19:00 Uhr

    * 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk

    Fristen

    Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

    Voraussetzungen

    Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

    • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
    • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
    • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
    • Meldebescheinigung
    • Sofern erforderlich:
      • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
      • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

    Rechtsbehelf

    Entfällt

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen:

    Kurzfassung

    Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.

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