Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen

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    Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun.

    Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:

    • Offene Finanzanlegen
    • Geschlossene Finanzanlagen
    • Vermögensanlegen

    Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.

    Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.

    Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater. Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden

    Um die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.

    Verfahrensablauf

    An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.

    • Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit
    • Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil
    • Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung

    Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde ausgehändigt

    Gebühren

    Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

    Fristen

    • Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
    • Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Bearbeitungsdauer

    Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen

    erforderliche Unterlagen

    Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

    Rechtsbehelf

    ‎- Widerspruch

    Formulare

    • Anmeldeformular je nach Vorgabe der IHK
    • Onlineverfahren: nein
    • Schriftformerfordernis: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung

    Kurzfassung

    • Erforderliche Prüfung für Erlaubnis als für Finanzanlagenvermittler
    • Mündliche und schriftliche Prüfung
    • Befreiung vom praktischen Prüfungsteil unter bestimmten Voraussetzungen möglich
    • Zuständig: Industrie und Handelskammer (IHK)
    • Bei Nichtbestehen Wiederholungsprüfung möglich

    weiterführende Informationen

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