Schäden an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und deren Wegen melden

  • Beschädigte Straßen und Wege können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben. Schadstellen sind zum Beispiel Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse sowie eine mangelnde Fahrbahnentwässerung auf der Fahrbahn. Mit einer Meldung tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei.

    Für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen ist entweder das jeweilige Bundesland in Auftragsverwaltung des Bundes oder die jeweilige Gemeinde zuständig. Die Gemeinde ist zuständig, wenn

    • ihre Einwohnerzahl 80.000 übersteigt oder
    • sie die Straßenbaulast der Ortsdurchfahrt freiwillig behalten oder übernommen hat.

    Für die Gehwege ist in der Regel ebenso die Gemeinde zuständig.

    Nach Ihrer Meldung prüft die zuständige Stelle, ob und wann eine Sicherung der Gefahrenstelle und eine Instandsetzung möglich ist.

    Wenn Sie Schäden an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen entdecken, können Sie diese melden.

    Gebühren

    Ansprechpunkt

    Hessen Mobil oder Kommune

    zuständige Stelle

    Hessen Mobil oder Kommune

    Kurzfassung

    • Bürgerinnen und Bürger können Schäden an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und deren Gehwegen und Radwegen melden
    • Schadstellen sind
      • Frostaufbrüche,
      • Schlaglöcher,
      • größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung,
      •  offene Fugen und Risse,
      • mangelnde Fahrbahnentwässerung
    • zuständig für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen:
      • Bundesland in Auftragsverwaltung des Bundes oder
      • die jeweilige Gemeinde
    • zuständige Stelle prüft Gefahrensicherung und Reparatur
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