Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen, Leistungen an Arbeitgeber

  • Kontakt Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Wiesbaden

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    Ansprechpartner Herr Lambert

    Telefax: 0611 156-371
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    E-Mail: thomas.lambert@lwv-hessen.de

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    Das Integrationsamt gewährt Unternehmen Zuschüsse für die Schaffung neuer zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen. Art und Höhe der Leistungen bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalles.

    Gebühren

    Keine

    Ansprechpunkt

    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
     

    Fristen

    Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung

    erforderliche Unterlagen

    formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

    Handlungsgrundlage(n)

    §§ 145 ff. Sozialgesetzbuch IX,

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die maximale Förderung von Zuschüssen und Darlehen beträgt 60.000,00 Euro pro Arbeitsplatz.
    Der Arbeitgeber muss sich in einem angemessenen Verhältnis an den Gesamtkosten beteiligen.

    Siehe dazu auch Faltblatt 8, „Neue Arbeits- und Ausbildungsplätze
     

    Bemerkungen

    Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter www.integrationsamt-hessen.de

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