Schweißhundegespanne, die gewisse Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen, sind nach deren behördlicher Anerkennung dazu befähigt, jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifen Nachsuchen zu dürfen.
Der Antrag auf Anerkennung ist bei der oberen Jagdbehörde zu stellen.
Die obere Jagdbehörde veröffentlicht eine Liste mit den anerkannten Schweißhundegespannen
Wenn Sie sich und Ihren Hund als Nachsuchengespann zu jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifendem Nachsuchen auf Schalenwild anerkennen lassen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Verfahrensablauf
- Ein Antrag auf Anerkennung wird bei der Oberen Jagdbehörde gestellt.
- Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft
- Gespann wird anerkannt oder der Antrag wird abgelehnt.
- Jedes anerkannte Gespann bekommt eine Urkunde. Diese wird postalisch übermittelt.
- Die veröffentlichte Liste mit den anerkannten Gespannen wird aktualisiert
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Ein Jagdhund oder ein ganzes Gespann kann per Ände-rungsmitteilung abgemeldet werden. Die öffentliche Liste wird entsprechend aktualisiert.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Kassel
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
zuständige Stelle
Regierungspräsidium Kassel
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
- Formloser schriftlicher Antrag
- Nachweis eines gültigen Jagdscheines
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Nachweis über die Brauchbarkeit des Hundes für die Nachsuche auf Schalenwild (bestandene Schweiß- oder Fährtenschuhprüfung mit mindestens den Leistungsanforderungen gemäß der Brauchbarkeitsprüfungsordnung für Jagdhunde in Hessen (BPO-Hessen))
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher oder elektronischer formloser Antrag
- Kopie des gültigen Jagdscheins (Gültigkeit, Jagdschein-Nr. und ausstellende Behörde sind erkennbar)
- Unterschriebene Einwilligung nach DSGVO
- Kopie der Ahnentafel des Schweißhundes (sämtliche Seiten)
- Kopie des Prüfungszeugnisses über eine bestandene Verbands-Schweiß- oder Fährtenschuhprüfung
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ggf. Lautnachweis (sofern nicht Teil der Prüfung, aus Ahnentafel oder Prüfungszeugnis erkennbar) ggf. Nachweis über die Schussfestigkeit (sofern nicht Teil der Prüfung, aus Ahnentafel oder Prüfungszeugnis erkennbar)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Kurzfassung
- Nachsuchengespann Anerkennung
- Anerkennungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein
- Nachsuchengespanne abmelden
- Veröffentlichung einer Liste mit den anerkannten Nachsuchengespannen
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Zuständig: Obere Jagdbehörde, Regierungspräsidium Kassel