Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen

  • Kontakt Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Wiesbaden

    Frankfurter Str. 44
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 156-0
    Telefax: +49 611 156-349

    E-Mail: info@lwv-hessen.de

    Öffnungszeiten Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
    Ansprechpartner Herr Lambert

    Telefax: 0611 156-371
    Telefon: 0611 156-212
    E-Mail: thomas.lambert@lwv-hessen.de

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    Wenn der Arbeitsplatz eines berufstätigen schwerbehinderten Menschen aus behinderungsbedingten Gründen mit einer technischen Arbeitshilfe ausgerüstet, umgestaltet bzw. ausgestattet werden muss, kann das Integrationsamt an den schwerbehinderte Menschen oder an seinen Arbeitsgeber Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes zahlen.

    Gebühren

    Keine

    Ansprechpunkt

    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
     

    Fristen

    Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung

    erforderliche Unterlagen

    formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

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