Sich bei der Erstellung eines regionalen Raumordnungsplans beteiligen

  • Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 31 - Regionalplanung, Bauleitplanung

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    35338 Gießen, Universitätsstadt Colemanstraße 5
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    Telefax: +49 641 303-2309

    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
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    E-Mail: Verwaltungsportal.AbtIII@rpgi.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    Montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Hinweis: Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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    In einem regionalen Raumordnungsplan beziehungsweise Regionalplan legt die zuständige Planungsbehörde fest, wie die begrenzte Ressource Raum in einer bestimmten Region genutzt werden soll.

    Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich ab der Veröffentlichung an der Neuaufstellung oder Änderung eines Regionalplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung haben Sie die Möglichkeit, an der Planung mitzuwirken. Darüber hinaus können Sie den Regionalplan öffentlich einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Dafür haben Sie ab der Veröffentlichug mindestens einen Monat Zeit.

    Der Regionalplan kann unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums umfassen, wie beispielsweise

    • Wohnen,
    • Gewerbe,
    • Verkehr,
    • Infrastruktur,
    • Erholung und
    • Natur und Umwelt.

    Der Regionalplan besteht im Allgemeinen aus:

    • Planzeichnung mit verschiedenen Karten und Plänen, zum Beispiel
      • Zonierungskarte mit der räumlichen Aufteilung des Gebietes,
      • Verkehrsplan,
      • Karte der Umweltschutzgebiete
    • Texte, in denen folgendes festgelegt wird:
      • Angabe der Entwicklungsziele
      • Leitlinien und mögliche Regelungen zu
        • Siedlungsentwicklung
        • Infrastruktur und
        • Umweltschutz 
    • Begründung mit Erläuterung der Hintergründe, den Zielen und Konzepten
    • Anhänge und Gutachten 

    Sie können sich an der Aufstellung oder Änderung eines Regionalplans beteiligen.

    Verfahrensablauf

    • Ab der Veröffentlichung können Sie zum geplanten oder geänderten Regionalplan eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen.
    • Die zuständige Behörde sammelt und prüft die Stellungnahmen. Sie wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese. 
    • Die zuständige Behörde berücksichtigt dabei andere private und öffentliche Belange. Sie veröffentlicht das Ergebnis der Abwägung.

    Gebühren

    Es fallen keine Kosten an.

    Ansprechpunkt

    Regierungspräsidium Kassel für den Regionalplan Nordosthessen

    Regierungspräsidium Gießen für den Regionalplan Mittelhessen

    Regierungspräsidium Darmstadt für den Regionalplan Südhessen

    Fristen

    Mindestens einen Monat ab Beginn der Veröffentlichung des Raumordnungsplans im Internet. Die Frist gilt sowohl für Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Kassel für den Regionalplan Nordosthessen

    Regierungspräsidium Gießen für den Regionalplan Mittelhessen

    Regierungspräsidium Darmstadt für den Regionalplan Südhessen

    Voraussetzungen

    • keine

    erforderliche Unterlagen

    • keine

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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