Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule

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    Sportparkstraße 24
    35578 Wetzlar
    35529 Wetzlar

    Telefon: 06441 407-1365

    Webseite: Homepage der Schulabteilung des Lahn-Dill-Kreises
    E-Mail: schulabteilung@lahn-dill-kreis.de

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

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    Kontakt Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

    Luisenplatz 10
    65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: 0611 368-0
    Telefax: 0611 368-2099

    Webseite: Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
    E-Mail: poststelle@kultus.hessen.de

    Öffnungszeiten
    • Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.
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    Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.

    Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.

    Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt.

    Ansprechpunkt

    In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen:

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