Sonstige Annexleistungen Übernahme

  • Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt. 

    Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden. 

    Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu: 

    • Klassenfahrten
    • Urlaubs- und Ferienmaßnahmen

    Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.

    Verfahrensablauf

    Anträge sind an das für die Unterbringung in der Pflegefamilie zuständige Jugendamt zu richten. Zudem können Bedarfe im Rahmen der regelmäßigen Hilfeplangespräche angesprochen werden. Das Jugendamt orientiert sich in seine Entscheidung an den „Empfehlungen zur den Nebenleistungen in der Jugendhilfe in Hessen“ (Anlage 7 zur Hessischen Rahmenvereinbarung nach §§ 78a ff. SGB VIII).

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen müssen fallbezogen durch das Jugendamt geprüft werden.

    Kurzfassung

    • Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
    • Laufende Leistungen decken den regelmäßigen Bedarf für Pflegekinder
    • Besondere Maßnahmen und Ausgaben für die Entwicklung und Teilhabe von Pflegekindern können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden
    • Beispiele für solche Leistungen sind Klassenfahrten, Urlaubs- und Ferienmaßnahmen
    • Zuständige Stelle: Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst
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