Sozialhilfe

  • Kontakt Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Otto

    Zimmernummer: 002
    Telefon: 02772 708275
    Telefax: 02772 7089275
    E-Mail: h.otto@herborn.de

    Frau Krimmel

    Zimmernummer: 003
    Telefon: 02772 708-272
    Telefax: 02772 708-9272
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: a.krimmel@herborn.de

    Frau Nill-Schütz

    Telefon: 02772 708-240
    Telefax: 02772 708-9240
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: s.nill-schuetz@herborn.de

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    Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten. Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

    Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

    • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung
    • als Sachleistung
    • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes
    • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden

    Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen Trägern (Landkreise und Kreisfreien Städte) sowie dem überörtlichen Träger (Landeswohlfahrtsverband Hessen) der Sozialhilfe.

    Die Sozialhilfe gliedert sich in 7 Unterbereiche. Nähere Informationen finden sie unter folgenden Stichworten.

    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    • Hilfen zur Gesundheit
    • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
    • Hilfe zur Pflege
    • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    • Hilfe in anderen Lebenslagen

    Ansprechpunkt

    Rat- und Hilfesuchende können sich unmittelbar an das Sozialamt ihres Wohnortes oder des Landkreises wenden.

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