Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
| Kontakt | Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
Luisenplatz 2
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Webseite:
Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
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| Öffnungszeiten | Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist. |
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Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Träger.
Sie können möglicherweise eine Förderung von niedrigschwelligen Sprachkursen erhalten.
Verfahrensablauf
Der Onlineantrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Sprachför-dermaßnahme zu stellen.
Den Link zum Onlineantrag finden Sie unter integrationskom-pass.de, der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
- niedrigschwellige Sprachfördermaßnahme
- Kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Träger
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen vorzulegen sind, richtet sich nach der Rechts-form des Trägers der Sprachfördermaßnahme.
Handlungsgrundlage(n)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Kurzfassung
- Sprachförderung erwachsene Personen
- Förderung von niedrigschwelligen Sprachkursen
- Antragsberechtigt kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Träger.
- Zuständigkeit: