Sprachförderung für erwachsene Personen in Hessen. Förderprogramm MitSprache – Deutsch4U

  • Kontakt Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

    Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
    64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

    Telefon: +49 6151 12-5168

    Webseite: Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
    Webseite: Organigramm des Regierungspräsidiums Darmstadt
    E-Mail: umverteilung.asyl@rpda.hessen.de
    E-Mail: foerderwesenII25@rpda.hessen.de
    E-Mail: umsatzsteuerbefreiung.soziales@rpda.hessen.de
    E-Mail: fluechtlingsangelegenheiten@rpda.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

    Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

    Detailansicht »

    Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Träger.

    Sie können möglicherweise eine Förderung von niedrigschwelligen Sprachkursen erhalten. 

    Verfahrensablauf

    Der Onlineantrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Sprachför-dermaßnahme zu stellen.
    Den Link zum Onlineantrag finden Sie unter integrationskom-pass.de, der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
     

    Gebühren

    Es fallen keine Kosten an.

    Fristen

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    - niedrigschwellige Sprachfördermaßnahme
    - Kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Träger 
     

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen vorzulegen sind, richtet sich nach der Rechts-form des Trägers der Sprachfördermaßnahme.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Kurzfassung

    • Sprachförderung erwachsene Personen
    • Förderung von niedrigschwelligen Sprachkursen
    • Antragsberechtigt kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Träger.
    • Zuständigkeit: 
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