Sterbefall anzeigen

  • Formulare
    Ansprechpartner Frau Thielmann

    Telefax: 02772 7089241
    Telefon: 02772 708241
    E-Mail: d.thielmann@herborn.de

    Frau Krimmel

    Zimmernummer: 002
    Telefax: 02772 708-9272
    Telefon: 02772 708-272
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: a.krimmel@herborn.de

    Kontakt Fachdienst - Bürgerbüro und Standesamt

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefax: 02772 708-9400
    Telefon: 02772 708-331
    Telefon: 331

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: buergerbuero@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag & Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag:
    13:00 - 16:00 Uhr
    16:00 - 18:00 Uhr (Terminsprechstunde) 

    Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.

    Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger möglich sind.

    Detailansicht »

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

    Anzeigepflichtige
    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

    Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

    Ansprechpunkt

    Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Verwaltungsportal Hessen.

    Der Sterbefall einer Person, der in Herborn oder in einem der Stadtteile eingetreten ist, muss beim Standesamt Herborn angezeigt werden.

    Sprechzeiten des Standesamtes:

    Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Mo., Di. + Do. 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Die zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen sind von den Angehörigen oder dem beauftragten Bestattungsinstitut zu besorgen. Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen.

    In jedem Fall ist der Leichenschauschein (nicht vertraulicher Teil) und der Personalausweis/Pass der/s Verstorbenen vorzulegen. Sollte der Personalausweis/Pass nicht auffindbar sein, wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt.

    Zusätzlich bei Ledigen:

    • Geburtsurkunde

    Zusätzlich bei Verheirateten:

    • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

    Zusätzlich bei Verwitweten:

    • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
    • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten

    Zusätzlich bei Geschiedenen:

    • Eheurkunde und rechtskr. Scheidungsurteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk

    Bei ausländischen Urkunden ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich.

    Die vorstehenden Informationen sind nicht abschließend, sondern zeigen nur die am häufigsten zu beurkundenden Sterbefälle auf. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

    Jeder Sterbefall, der in Herborn oder in einem Herborner Stadtteilen eingetreten ist, ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Herborn anzuzeigen.

    Ist der Tod in der Vitos-Klinik oder im Seniorenheim eingetreten, ist die dortige Verwaltung für die schriftliche Anzeige zuständig. Ist der Sterbefall in der Wohnung eingetreten, ist die Anzeige mündlich oder schriftlich von einem beauftragen Bestattungsunternehmen oder mündlich durch einen der nächsten Angehörigen vorzunehmen.

    Der Sterbefall kann vorab unter folgendem Link angezeigt werden: Sterbefall online anzeigen

    Das Standesamt informiert bei der Beurkundung eines Sterbefalls das Nachlassgericht, das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburtsstandesamt des Verstorbenen.

    Sprechzeiten des Standesamtes:

    Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Mo., Di. + Do. 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Die Beurkundung eines Sterbefalls ist gebührenfrei, gebührenpflichtig sind lediglich die Sterbeurkunden. Die Gebühren betragen für die erste Ausfertigung einer Sterbeurkunde 12,00 €, für jede weitere Ausfertigung, die gleichzeitig bestellt wird, 6,00 €.

    Sterbeurkunden für die Renten- und Krankenversicherung sind gebührenfrei.

    zurück zur Übersicht