Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

  • Kontakt Fachdienst - Finanzen, Kasse und Steuern

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Eckhardt

    Zimmernummer: 304
    Telefon: 02772 708-226
    Telefax: 02772 708-9226
    E-Mail: a.eckhardt@herborn.de

    Herr Clees

    Telefon: 02772 708-230
    Telefax: 02772 708-9230
    E-Mail: f.clees@herborn.de

    Herr Unger

    Telefon: 02772 708-236
    Telefax: 02772 708-9236
    E-Mail: t.unger@herborn.de

    Herr Sahm

    Zimmernummer: 302
    Telefax: 02772 708-9229
    Telefon: 02772 708-229
    E-Mail: b.sahm@herborn.de

    Frau Behnam

    Telefon: 02772 708-231
    Telefax: 02772 708-9231
    Webseite: http://www.herborn.de
    E-Mail: d.behnam@herborn.de

    Frau Totaro

    Zimmernummer: 305
    Telefon: 02772 708227
    E-Mail: u.totaro@herborn.de

    Frau Hecker

    Zimmernummer: 304
    Telefax: 02772 7089232
    Telefon: 02772 708232
    E-Mail: t.hecker@herborn.de

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    Kontakt Fachdienst - Öffentliche Ordnung

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

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    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Becht

    Zimmernummer: 005
    Telefax: 02772 708-9252
    Telefon: 252
    Telefon: 02772 708-252
    Webseite: Herborn.de
    E-Mail: s.becht@herborn.de

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    Weitere Formulare:

    Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
     
    Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. 

    Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Ansprechpunkt

    An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

    zuständige Stelle

    Steueramt der Kommune

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