Stiftung Anerkennung und Hilfe

  • Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 61 - Landesversorgungsamt, Soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Elterngeld

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
    35390 Gießen, Universitätsstadt
    35338 Gießen, Universitätsstadt Neuen Bäue 2
    35390 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: +49 641 303-0 (Zentrale)
    Telefax: +49 641 303-2197

    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
    E-Mail: poststelle@rpgi.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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    Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 61 - Landesversorgungsamt, Soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Elterngeld

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
    35390 Gießen, Universitätsstadt
    35338 Gießen, Universitätsstadt Neuen Bäue 2
    35390 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: +49 641 303-0 (Zentrale)
    Telefax: +49 641 303-2197

    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
    E-Mail: poststelle@rpgi.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

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    Wurden Sie als Kind oder Jugendliche(r) in den Jahren 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe oder in einer stationären psychiatrischen Einrichtung untergebracht und leiden Sie noch heute an den Folgewirkungen aufgrund erlittenen Leids und Unrechts während der Unterbringung und /oder haben Sie während der Unterbringung dem Grunde nach sozialversicherungspflichtig gearbeitet und haben sich Ihre Rentenansprüche aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge gemindert?

    Dann können Sie eine einmalige pauschale Geldleistung von 9.000 Euro sowie unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro erhalten, sofern Sie bis zu zwei Jahre oder mehr als zwei Jahre sozialversicherungspflichtig  gearbeitet haben, ohne dass dafür Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Die Stiftung sieht jedoch nicht nur eine finanzielle Hilfe vor sondern auch die öffentliche und individuelle Anerkennung des erlittenen Leids  und Unrechts sowie die wissenschaftliche Aufarbeitung der damaligen Geschehnisse.

    Ansprechpunkt

    Für das Land Hessen ist eine qualifizierte Anlauf- und Beratungsstelle beim Regierungspräsidium Gießen eingerichtet. Die Beraterinnen und Berater dort unterstützen Sie persönlich bei der Aufarbeitung der Erlebnisse und der Anmeldung zur Stiftung.

    Anschrift: Regierungspräsidium Gießen, Abteilung VI – Landesversorgungsamt, -Dezernat 61-, Postfach 100851, 35338 Gießen

    anerkennung-hilfe@rpgi.hessen.de

    Besuche bitte nur nach vorheriger Anmeldung.

    Fristen

    Die Laufzeit der Stiftung beginnt am 01.01.2017 und endet am 31.12.2021. Betroffene müssen sich bei der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle ab Errichtung der Stiftung ab 01.01.2017 innerhalb von vier Jahren, somit bis zum 31.12.2020, für den Erhalt von Leistungen aus der Stiftung schriftlich anmelden.

    erforderliche Unterlagen

    Angaben zu benötigten Unterlagen erfragen Sie bitte bei einem Ansprechpartner der Anlauf- und Beratungsstelle.

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