An den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen beteiligen einige Bundesländer die an ihren Hochschulen Studierenden.
In Hessen ist derzeit für Studierende an den staatlichen Hochschulen kein genereller Studienbeitrag fällig.
An den Hochschulen in anderer Trägerschaft können im Einzelfall Beiträge anfallen.
Sämtliche grundständigen Studiengänge (Bachelor und Staatsexamen) sowie konsekutiven Masterstudiengänge der staatlichen Hochschulen Hessens – mit Ausnahme der weiterbildenden Studiengänge – sind frei von allgemeinen Studiengebühren.
Verfahrensablauf
entfällt
Ansprechpunkt
Informationen zur aktuellen Beitragssituation an Ihrer Hochschule erhalten Sie über das dortige Studentenwerk.
Eine Übersicht über sämtliche Hochschulen in Hessen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst unter "Hessische Hochschulen".
Voraussetzungen
entfällt
erforderliche Unterlagen
entfällt
Handlungsgrundlage(n)
entfällt
Rechtsbehelf
entfällt
Kurzfassung
- Studienbeitrag Erhebung
- nur bei Weiterbildungsstudiengängen und eventuell Gasthörern
- jedoch einige Beiträge und Gebühren bei Immatrikulation fällig (zum Beispiel Semesterticket, Studentenwerk usw.)
- Zuständig: jeweilige Hochschule