Technische Unterstützung im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen in bestimmten Ländern; Genehmigung

  • Kontakt Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    Frankfurter Straße 29 - 35
    65760 EschbornEschborn

    Telefax: +49 6196 908-800
    Telefon: +49 6196 908-0

    Webseite: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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    Die Erbringung technischer Dienstleistungen, wie Beratungen, Schulungen, Reparatur, Wartung und Instandsetzung, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb von Nuklearanlagen in Algerien, Indien, Irak, Iran, Israel, Jordanien, Libyen, Nordkorea, Pakistan oder Syrien stehen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung erfolgen.

    Gebühren

    Gebührenfrei

    Ansprechpunkt

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für eine Genehmigungspflicht ist, dass dem Dienstleistungserbringer der o.g. Zusammenhang seiner Dienstleistung mit der Errichtung oder dem Betrieb von Nuklearanlagen in den o.g. Ländern bekannt ist oder er vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hierüber unterrichtet wurde.

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag mit detaillierter Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung.

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