Tierarzt / Tierärztin; Änderungen bei der Veterinärbehörde anzeigen

  • Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.

    Hinweis: Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden:

    Verfahrensablauf

    Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.

    Gebühren

    Für die Anzeige entstehen Ihnen keine Kosten.

    Ansprechpunkt

    Die Veterinärbehörden der Landkreise bzw. der Kreisfreien Städte.

    Fristen

    Bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen unverzüglich anzeigen müssen.

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