Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Bienen

  • Die Haltung von Landtieren („Landtiere“ wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.

    Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
    Die Tierhaltungen müssen ebenfalls bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet werden.

    Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.
     

    Sie möchten Landtiere („Landtiere“ wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) privat oder gewerblich halten? Dann müssen Sie sich für diese Tätigkeit bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde registrieren.

    Verfahrensablauf

    • Hessische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
    • Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.: Der Antrag kann via Formular eingereicht werden.
    • Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.
       

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Veterinärbehörde sowie die Hessische Tierseuchenkasse.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Veterinärbehörde sowie die Hessische Tierseuchenkasse.

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    Es gibt keine Voraussetzungen.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
       

    Kurzfassung

    • Anmeldung/Anzeige/Registrierung einer Tierhaltung (privat oder gewerblich)
    • Vergabe der Registriernummer für Tierhaltungen
    • Anmeldung bei der Tierseuchenkasse
    • Zuständigkeit: Veterinärbehörde des/der zuständigen Kreises/kreisfreien Stadt
       
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