Fachdienst - Öffentliche Ordnung
| Kontakt | Fachdienst - Öffentliche Ordnung
Hauptstraße 39
Telefon: 02772 708-0
Webseite:
https://www.herborn.de
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| Öffnungszeiten | Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
Montag und Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Barkasse
Montag:
Donnerstag:
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren. |
| Ansprechpartner |
Frau Daum
Zimmernummer: 004 |
| Formulare |
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Abfallwirtschaft Lahn-Dill, Eigenbetrieb des Lahn-Dill-Kreises
| Kontakt | Abfallwirtschaft Lahn-Dill, Eigenbetrieb des Lahn-Dill-Kreises
Karl-Kellner-Ring 47
Telefon: 06441 407-1800
Webseite:
www.awld.de
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| Öffnungszeiten | Verwaltung Wetzlar
Montag - Freitag
Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag
13:30 - 16:30 Uhr
Abfallwirtschaftszentrum Aßlar Montag - Freitag 07:30 - 16:00 Uhr Samstag 08:00 - 12:00 Uhr |
| Ansprechpartner |
Herr Dworaczek
Telefax: 06441 407-1801
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Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
| Kontakt | Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Schanzenfeldstraße 8
Telefon: 0641 303-0
E-Mail:
AbtV@rpgi.hessen.de
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| Öffnungszeiten | Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin. |
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Tote Haustiere und bestimmte Abfälle Tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.
Daher müssen Tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Schlachtabfälle sowie Küchen und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Sie haben ein Totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
Gebühren
Wenn Tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.
Ansprechpunkt
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt