Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen

  • Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) dient der eindeutigen Kennzeichnung Ihres Unternehmens.

    Sie brauchen diese Nummer immer dann, wenn Sie

    • eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben und
    • als Unternehmerin oder Unternehmer am Handels- und Dienstleistungsverkehr des europäischen Binnenmarkts teilnehmen wollen.

    Sie erhalten die Nummer auch dann, wenn Sie nicht Unternehmer sind oder Waren und Dienstleistungen nicht für ihr Unternehmen erwerben, die USt-IdNr. aber als juristische Person für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

    Bei umsatzsteuerlicher Organschaft erhalten Sie auf Antrag für jede juristische Person eine eigene USt-IdNr.

    Verfahrensablauf

    Ihre USt-IdNr. können Sie online oder schriftlich beantragen.

    Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:

    • Rufen Sie das Formular "Antrag auf Erteilung oder erneute Zusendung einer bereits erteilten Umsatzsteuer-Idenfikationsnummer" im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung auf.
    • Folgen Sie den Anweisungen und senden Sie den Online-Antrag ab.
    • Sie erhalten Ihre USt-IdNr. per Post.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen:

    • Schreiben Sie an das Bundeszentralamt für Steuern einen Brief, eine E-Mail oder ein Fax mit dem Inhalt, dass eine USt-IdNr. erteilt werden soll. Ihr Antrag muss Name und Anschrift, das zuständige Finanzamt und die Steuernummer enthalten, unter der Sie umsatzsteuerlich geführt werden.
    • Sie erhalten Ihre USt-IdNr. per Post.

    Sie können eine USt-IdNr. auch im Rahmen der steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt beantragen, beispielsweise wenn Sie ein neues Unternehmen anmelden. Dazu kreuzen Sie im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" an, dass Sie eine USt-IdNr. benötigen. Die Nummer wird auch in diesem Fall per Post durch das Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt.

    Gebühren

    keine

    Ansprechpunkt

    Bundeszentralamt für Steuern
     Dienstsitz Saarlouis
     66738 Saarlouis

    Telefon: 0228 4061222
     Anrufzeiten
     Montag bis Freitag: 7:00 bis 16:00 Uhr

    Telefax: 0228 4063801
     E-Mail: UStKV@bzst.bund.de

    Fristen

    Die Nummer muss Ihnen bekannt gegeben worden sein, bevor Sie erstmals am Waren- und Dienstleistungsverkehr im europäischen Binnenmarkt teilnehmen. Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig.

    zuständige Stelle

    Bundeszentralamt für Steuern
     Dienstsitz Saarlouis
     Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2
     66740 Saarlouis

    Bearbeitungsdauer

    eine Woche

    Voraussetzungen

    Sie erhalten die USt-IdNr. als

    • Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 2 UStG) oder
    • sonstige juristische Person, wenn Sie die Nummer für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Handlungsgrundlage(n)

    Formulare

    • Formulare: Ja
    • Onlineverfahren möglich: Ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Kurzfassung

    • Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) nach § 27a UStG
    • Für Unternehmer oder Unternehmen im Sinne von § 2 UStG
    • Gilt für den europäischen Binnenmarkt
    • Zwingend erforderlich, um als Unternehmen am Handels- und Dienstleistungsverkehr im europäischen Binnenmarkt teilzunehmen
    • Zusätzlich zur Steuernummer
    • Bundeszentralamt für Steuern vergibt die USt-IdNr.
    • Schriftlicher Antrag unter Angabe des Namens, der Anschrift und der Steuernummer
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