Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen

  • Kontakt Örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer

    Webseite: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Detailansicht »

    Wenn Sie Waren exportieren, verlangen in einigen Ländern Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage bestimmter Handelsdokumente. Dazu gehören

    • das Ursprungszeugnis, das Auskunft gibt über den handelspolitischen Ursprung einer Ware,
    • Bescheinigungen von Handelsdokumenten, zum Beispiel eine Handelsrechnung.

    Die Ausstellung eines solchen Dokumentes können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.

    Sie exportieren Waren und müssen bei der Wareneinfuhr den Ursprung Ihrer Ware nachweisen? Dann können Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung beantragen.

    Verfahrensablauf

    Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument können Sie ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren nutzen.

    Online-Verfahren:

    • Senden Sie eine E-Mail an die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) mit der Bitte, Sie für die Online-Anwendung eUZweb freizuschalten. Sie erhalten per Mail einen Registrierungscode.
    • Rufen Sie den Onlinedienst eUZweb auf und melden Sie sich an.
    • Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie diesen an die IHK.
    • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
    • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
    • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument mittels elektronischer Signatur.
    • Die IHK stellt Ihnen anschließend das bescheinigte Dokument in der Online-Anwendung zur Verfügung.
    • Sie können das Dokument als volldigitales Dokument nutzen oder bei Bedarf ausdrucken.

    Schriftliches Verfahren:

    • Das Antragsformular bekommen Sie von Ihrer IHK vor Ort ausgehändigt.
    • Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
    • Reichen Sie den Antrag entweder per Post oder vor Ort bei Ihrer IHK ein.
    • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
    • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
    • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument.

    Anschließend wird Ihnen das bescheinigte Dokument per Post zurückgesendet.

    Gebühren

    Ansprechpunkt

    Ihre örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    • Standardmäßig wenige Minuten im Onlineverfahren
    • Normalerweise wenige Tage im schriftlichen Verfahren

    Voraussetzungen

    Sie können den handelspolitischen Ursprung der Ware zweifelsfrei nachweisen.

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel:

    • Ursprungszeugnisse von berechtigten Stellen oder ausländischen Kammern, die Mitglied der „World Chambers Federation“ sind
    • Erklärungen-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung
    • Präferenznachweise, die in der EU anerkannt werden:
      • Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1, EUR-MED) oder präferenzielle Ursprungserklärungen
      • Lieferantenerklärungen (LE) für Präferenzware, z. B. EU oder Türkei
      • Erklärung des registrierten/ermächtigten Ausführers (REX/EA)
    • Handelsware – direkter oder indirekter Bezug: Herstellererklärung aus dem Drittland, ggf. mit Bezugsdokumenten oder Verzollungsbelegen
    • Rechnungen und Lieferscheine
      • von Herstellern in der EU, wenn die Herstellung im eigenen Betrieb erfolgt.
      • von Händlern oder Drittland-Herstellern, sofern der Ursprung von einer zur Ausstellung berechtigten Stelle bestätigt ist
    • Nachweise drittländischer Organisationen, solange kein Zweifel an deren Rechtmäßigkeit besteht
    • sonstige Nachweise in Ausnahmefällen, wenn keine der oben genannten Unterlagen vorliegt

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch oder
    • verwaltungsgerichtliche Klage abhängig vom Landesrecht

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Kurzfassung

    • Vorlage von Ursprungszeugnissen und gegebenenfalls weiteren bescheinigten Handelsdokumenten bei Wareneinfuhr in einigen Ländern erforderlich
    • Industrie- und Handelskammern in Deutschland stellen Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen für Handelsdokumente aus
    zurück zur Übersicht