Verbringensgenehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen und Munition

  • Kontakt Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

    Unter den Eichen 87
    12205 Berlin, Stadt

    Telefax: +49 30 8112029
    Telefon: +49 30 8104-0

    E-Mail: nfo@bam.de

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    Der Versender von zivilen Explosivstoffen beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).
     

    Gebühren

    Es fallen Gebühren an:

    Ansprechpunkt

    BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe.

    Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.

    Sie können das Verfahren auch  über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
     

    Fristen

    Das Verfahren dauert 1 - 2 Wochen.

    Voraussetzungen

    In der Regel Befähigungsschein nach Sprengstoffrecht.
     

    erforderliche Unterlagen

    Benutzung des Antragsformulars der BAM für Verbringensgenehmigungen

     

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.

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