Vereinseigener Sportstättenbau

  • Kontakt Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

    Sonnenberger Str. 2/2a
    65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 32190

    Webseite: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
    E-Mail: poststelle@hmfg.hessen.de

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    Die Hessische Landesregierung gewährt allen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für den vereinseigenen Sportstättenbau.

    Zuwendungen werden gewährt für:

    • den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
    • den Aus- oder Umbau von Sportstätten
    • die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
    • die Ausstattung von Sportstätten

    Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.

    Verfahrensablauf

    Zunächst muss eine Bedarfsmeldung über die jeweilige örtliche Gebietskörperschaft (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Stadt mit Sonderstatus) erfolgen. Die Gebietskörperschaft erstellt für jedes Jahr eine Vorschlagsliste (sogenannte Prioritätenliste) der im jeweiligen Kreis beziehungsweise der jeweiligen Stadt angemeldeten Projekte. Die Prioritätenlisten werden dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann zur Antragsstellung aufgefordert.

    Ansprechpunkt

    Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

    Voraussetzungen

    • Verein muss Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sein
    • Maßnahme muss vom Kreis auf der Prioritätenliste an vorrangiger Stelle geführt sein
    • Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau

    Rechtsbehelf

    Rechtsbehelfsbelehrung ist im Förderbescheid enthalten.

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