Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice
| Kontakt | Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice
Hauptstraße 39
Telefon: 02772 708-0
Webseite:
https://www.herborn.de
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| Öffnungszeiten | Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
Montag und Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Barkasse
Montag:
Donnerstag:
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren. |
| Ansprechpartner |
Frau Wichterle
Telefon: +49 2772 708-208
Telefon: 02772 708-245
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| Formulare |
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Wenn Sie einen Förderantrag bei Ihrer Kommune eingereicht haben und diese bewilligt wurde, wird Ihnen der festgesetzte Betrag ausgezahlt.
Sobald Sie einen positiven Förderbescheid haben, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Die Auszahlung von bewilligten Fördergeldern erfolgt in der Regel automatisch, sobald Ihnen der Förderbescheid vorliegt.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Voraussetzungen
In der Regel ist eine Bankverbindung notwendig.
erforderliche Unterlagen
Um die Förderungsauszahlung zu erhalten, müssen Sie der zuständigen Stelle Angaben zu Ihrer Bankverbindung machen. Oftmals ist diese Angabe bereits Teil der Antragsstellung.
Kurzfassung
- Kommunale Förderung für Vereine Auszahlung
- Freiwillige Leistung von Kommunen
- Kontakt: Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung