Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice
| Kontakt | Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice
Hauptstraße 39
Telefon: 02772 708-0
Webseite:
https://www.herborn.de
|
| Öffnungszeiten | Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
Montag und Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Barkasse
Montag:
Donnerstag:
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren. |
| Ansprechpartner |
Frau Sommer
Zimmernummer: 211
Telefon: +49 2772 708-208
Telefon: 02772 708-245
|
| Formulare | |
| Detailansicht » | |
Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
- Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
- Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen
Die Höhe der Förderung ist individuell.
In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Voraussetzungen
In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.
Der Verein
- hat den Sitz in der Kommune
- ist im Vereinsregister gemeldet.
erforderliche Unterlagen
Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.