Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden

  • Kontakt Fachbereich - Bürgerservice

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Daum

    Zimmernummer: 004
    Telefax: 02772 708-9250
    Telefon: 02772 708-250
    Webseite: https://herborn.de
    E-Mail: k.daum@herborn.de

    Frau Nill-Schütz

    Telefon: 02772 708-240
    Telefax: 02772 708-9240
    Webseite: http://www.herborn.de
    E-Mail: s.nill-schuetz@herborn.de

    Detailansicht »
    Kontakt Fachdienst - Öffentliche Ordnung

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Herr Diehl

    Zimmernummer: 008
    Telefon: 251
    Telefon: +49 2772 708-251
    Webseite: Herborn.de
    E-Mail: l.diehl@herborn.de

    Frau Daum

    Zimmernummer: 004
    Telefax: 02772 708-9250
    Telefon: 02772 708-250
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: k.daum@herborn.de

    Formulare
    Detailansicht »

    Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine Störung einer Ampel entdeckt? Bitte melden Sie dies mit genauer Standortangabe (Ort, Straße, Hausnummer) umgehend der örtlichen Straßenbaubehörde, damit der Schaden beziehungsweise die Störung behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt.

    Definition von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe:  "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen"

    Hinweis:

    Fehlende oder ausgefallene Verkehrszeichen können eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu informieren.

    Gebühren

    Keine

    Ansprechpunkt

    Die örtlich zuständige Straßenbaubehörde.

    Zuständige Straßenbaubehörde ist

    • für die Autobahnen, die Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern) und die Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern):
      Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement;
    • für die Kreisstraßen in der Regel:
      in Landkreisen der Kreisausschuss, in Kreisfreien Städten der Magistrat;
    • für die Gemeindestraßen sowie die Landes- und Kreisstraßen in Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern:
      der Gemeindevorstand (in Städten: der Magistrat).

    Tipp:

    In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen zuständig ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, müssen Sie diesen umgehend der Polizei melden.

    zurück zur Übersicht