Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens

  • Kontakt Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz - Abteilung IV Kommunale Angelegenheiten

    Friedrich-Ebert-Allee 12
    65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    E-Mail: PostfachReferatIV1@innen.hessen.de

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    Weitere Formulare:

    Die Freiherr-vom-Stein-Plakette wird an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verliehen, die sich im Bereich der Kommunalpolitik besonders verdient gemacht haben.

    Verfahrensablauf

    Vorschläge zur Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens können schriftlich beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz unter Beifügung von Informationen über den Lebenslauf und die besonderen herausragenden Verdienste der betreffenden Person eingereicht werden.

    Gebühren

    Keine.

    Ansprechpunkt

    Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

    Fristen

    In den letzten sechs Wochen vor Wahlen findet in aller Regel keine Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens statt.

    Bearbeitungsdauer

    4-6 Wochen.

    Voraussetzungen

    Die Auszeichnung wird nach strengen Maßstäben vergeben. Sie wird an Personen des öffentlichen Lebens verliehen, die durch ihre Tätigkeit im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung außerordentliche und in der Regel überregionale Verdienste erworben haben. Dabei ist insbesondere herausragendes ehrenamtliches Engagement auf kommunaler Ebene von Bedeutung.

    erforderliche Unterlagen

    Ausführlicher Lebenslauf und die Darstellung der besonderen herausragenden Verdienste der betreffenden Person.

    Formulare

    Der Antrag ist unmittelbar beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz einzureichen.

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