Verschmelzung von Flurstücken anfragen

  • Kontakt Amt für Bodenmanagement Marburg

    Robert-Koch-Straße 17
    35037 Marburg, Universitätsstadt

    Telefon: +49 611 535-3000
    Telefax: +49 611 535-3300

    Webseite: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
    Webseite: HVBG-Fanpage auf Facebook
    E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
    Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

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    Die Verschmelzung ist ein katastertechnischer Vorgang, bei dem zwei oder mehr Flurstücke, die im Grundbuch als ein Grundstück nachgewiesen sind, im Liegenschaftskataster zu einem Flurstück zusammengefasst werden. Das neue Flurstück erhält eine neue Flurstücksnummer.

    Eine entsprechende Fortführung des Liegenschaftskatasters ist dem Grundbuchamt mitzuteilen, da diese für die Bestandsangaben des Grundbuchs von Bedeutung ist.

    Die Voraussetzungen für eine Verschmelzung sind:

    Mehrere Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, können zu einem Flurstück verschmolzen werden.

    Wenn Sie Grundstückseigentümerin beziehungsweise Grundstückseigentümer sind, können Sie zwei Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, zu einem Flurstück verschmelzen lassen

    Verfahrensablauf

    • Nach Erhalt der Anfrage erfolgt eine Beratung.
    • Die Voraussetzungen für die Verschmelzung werden geprüft.
    • Anschließend wird die Verschmelzung im Kataster vollzogen.
    • Schriftliche Bekanntgabe mittels Fortführungsmitteilung

    Gebühren

    Es fallen keine Kosten an.

    Ansprechpunkt

    Ämter für Bodenmanagement

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Voraussetzungen

    Mehrere Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, können zu einem Flurstück verschmolzen werden.

    Werden die Flurstücke nicht unter derselben laufenden Nummer im Grundbuch geführt, muss vorher eine Vereinigung im Grundbuch beantragt werden.

    erforderliche Unterlagen

    Im Fall der Bevollmächtigung:

    • Vorlage der entsprechenden Vollmacht

    Rechtsbehelf

    Widerspruch gegen die Fortführungsmitteilung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Hinweise (Besonderheiten)

    Werden die Flurstücke nicht unter derselben laufenden Nummer im Grundbuch geführt, muss vorher eine Vereinigung im Grundbuch beantragt werden.

    Kurzfassung

    • Flurstücke Verschmelzung
    • Zwei Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, können zu einem Flurstück verschmolzen werden.
    • Beauftragen können folgende Personen:
      • Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer,
      • durch oben genannten Personenkreis bevollmächtigte Personen
    • Detailfragen müssen gegebenenfalls mit der beauftragenden Person durch das Amt für Bodenmanagement geklärt werden.
    • Zuständig sind:  Ämter für Bodenmanagement
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