Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen

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    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
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    Barkasse

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    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Göbel

    Telefax: 02772 708-9288
    Telefon: 02772 708-288
    E-Mail: d.goebel@herborn.de

    Frau Wichterle

    Telefon: +49 2772 708-208
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: c.wichterle@herborn.de

    Herr Klingelhöfer

    Telefon: 02772 708-245
    Telefax: 02772 708-9245
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: m.klingelhoefer@herborn.de

    Formulare
    Detailansicht »

    Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwen-det werden.

    Aus dem Antrag und einem beizufügenden Entwurf der beabsichtigten Darstellung des Wappens muss ersichtlich sein, in welcher Form und zu welchem Zweck es verwendet werden soll.

    Gelegentliche Darstellungen des Wappens zu Schmuckzwecken bei Tagungen, Festlichkeiten und ähnlichen Anlässen können formlos beantragt werden.
    Die Verwendung des Wappens darf die berechtigten Interessen der Kommune nicht beeinträchtigen.
     

    Wenn Sie das Wappen einer Kommune verwenden möchten, dann brauchen Sie dafür eine Genehmigung.

    Verfahrensablauf

    • Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Ver-waltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
    • Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt.
    • Die Einzelheiten des Verfahrens bestimmt die Kommune im Rahmen derer kommunalen Satzung.
       

    Gebühren

    Die Gebühren sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Gebührenordnung.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Beantragung sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsgrundlage ist die kommunale Satzung der jeweiligen Kommune

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch ein abgewandeltes oder stilisiertes Wappen, das mit dem Wappen einer Kommune verwechselt werden kann, darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.

    Kurzfassung

    • Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung
    • Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
    • Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
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