Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall

  • Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar

    Gymnasiumstraße 4
    65589 Hadamar
    35338 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: +49 641 303-8600
    Telefax: +49 641 303-8611

    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de
    E-Mail: arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de

    Öffnungszeiten
    • Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
    • Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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    Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I

    Liebigstraße 14-16
    35390 Gießen, Universitätsstadt
    35338 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: 0641 303-0
    Telefax: 0641 303-3203

    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
    E-Mail: arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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    Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.

    Wenn in Ihrem Betrieb Schäden durch das Versagen von Bauteilen oder sicherheitstechnische Einrichtungen entstanden sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Verfahrensablauf

    Spezifische Daten, mit welchen die betroffenen Bauteile oder sicherheitstechnischen Einrichtungen identifiziert werden können, sind der zuständigen Stelle mitzuteilen.
    Zu den Daten gehören beispielsweise:

    • Hersteller
    • Bezeichnung
    • Herstellnummer
    • Baujahr

    Gebühren

    Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

    Fristen

    Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.

    zuständige Stelle

    Örtlich zuständiges Regierungspräsidium
     

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:

    • Schilderungen zum Schadeneintritt,
    • zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen

    Kurzfassung

    • Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall
    • Anzeige benötigt Angaben
      • Schilderungen zum Schadeneintritt,
      • zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen
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